Linienlänge über 50 km und Gelegenheitsverkehr
Rechtsvorschriften für das Fahrpersonal
Die geltenden Rechtsvorschriften leiten sich aus den hier hinterlegten Verordnungen und Gesetzen ab. Die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungstexte können unserem Schalter "Gesetze" entnommen werden.
Wir stehen unter Stadtbusfahrer@t-online.de zur Verfügung.