"Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen." (Friedrich Schiller 1759 - 1805)
Wir von Stadtbusfahrer.de beenden unsere Tätigkeiten zunächst noch nicht !
Wir bekamen sehr viele Zuschriften und wurden darin gebeten weiterzumachen. Man ist von den Fachgewerkschaften enttäuscht, da sie rechtswidrige Dienste und Dienstabläufe zu lassen. Wir stehen mit verschiedenen Fahrschulen im Kontakt und unterstützen sie darin, das nötige Fachwissen ihrer Fahrlehrer für die Klassen D1, D1E, D und DE durch die FPersV zu erweitern. Nur so können die Fahrlehrer dieser Schulen auch klare und rechtssichere Aussagen zu den Sozialvorschriften außerhalb der VO 561/2006 EG machen.
Das Fahrpersonalrecht ist keine Verhandlungssache, leider interessiert es nach unserer Erfahrung nur sehr wenige Betriebs- und Personalräte! Sie gehen sehr häufig mit ihren Arbeitgebern Kuschelkurse ein, stimmen rechtswidrigen Diensten und Dienstabläufen, Verstöße gegen die Sozialvorschriften und sogar den tarifvertraglichen Regelungen zu. Das geschieht teils aus Unwissenheit und teils aus Gleichgültigkeit. Aber auch einige Fahrschullehrer verbreiten in Unterrichten zu den Sozialvorschriften im Rahmen der "Modulschulung" sehr gefährliches Halbwissen, was dazu führt, dass im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge, oft gegen geltende Verordnungen und Gesetze (EU und national) massiv verstoßen wird. Auch etliche Fachanwälte für Arbeits- und -zeitrecht, sowie für Straßenverkehrsrecht, sind offensichtlich mit der Materie "Fahrpersonalrecht" überfordert. Es fehlt ihnen dann die fachliche Argumentation vor Gericht, die sie aus dem FPersG, der FPersV und der VO 561/2006 EG erlesen und erlernen müssten. Im Ergebnis können die betreffenden Arbeitgeber dann ihre Wirtschaftlichkeit und damit die Prämien durch Erfüllung der Zielvorgaben sichern, ohne für die rechtswidrigen Arbeitsbedingungen des Fahrdienstes zur Rechenschaft gezogen zu werden. Und die Arbeitnehmervertretungen schweigen, was sonst ...
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass alle Informationen für Fahrer*Innen gelten, auch wenn im Text lediglich Fahrer oder Fahrerin aufgeführt ist !