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Straßenpersonenverkehr mit Kraftomnibussen



Wir bieten Informationsrunden als Kurzseminare zum Fahrpersonalrecht an. 

Der Personalratsvorsitzende und zwei weitere Mitglieder des Personalrates der Stadtwerke in Bingen am Rhein, haben teilweise vollständig an unserem Seminar teilgenommen. Leider hatten der Vorsitzende und sein enger Vertrauter nur 2 Stunden Zeit und sind dann gegangen. Nur einer der Personalräte hatte sich die Zeit in seiner Freizeit genommen um sein gutes Fachwissen zu vertiefen und es für seine Aufgaben als Vertreter der Fahrerbelegschaft zu ergänzen.  

Unsere Seminare waren gut besucht und die Teilnehmer waren überrascht, als aufgedeckt wurde, was hier und da in ihren Betrieben aus Unwissenheit fehlerhaft durchgeführt wird.
So waren Betriebsratsmitglieder, ein eingefleischtes Mitglied der Ver.di und Busfahrer aus Hessen, Rheinland Pfalz, Niedersachsen, Saarland und Baden Würtemberg anwesend. Sie alle waren sehr zufrieden mit unserer Seminargestaltung, den fachlichen Inhalten und der Durchführung.

Wir haben am 10.Juli 2024 weitere Seminare in Bingen am Rhein storniert, da wir keinen Sinn darin sehen, wenn Busfahrer, die teilweise auch noch im Personalrat involviert sind, an unseren Seminaren teilnehmen, dann aber die gesetzlichen Vorgaben selbst nicht einhalten, nur weil eine Fahrdienstleiterin (nach unseren Informationen) meint, man kontrolliere ja nur die in der Fahrerkarte abgebildeten Dienstzeiten. Das ist rechtswidrig und eine Frechheit, da man wissentlich (also vorsätzlich) gegen die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit (siehe 24-Stunden-Zeitraum) verstößt. Diese Dame scheint, wenn unsere Informationen stimmen, völlig unqualifiziert zu sein, denn gerade in der Fahrdienstleitung muss man sich vollständig mit der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung auskennen. Allein ihre Aussage, die uns so zugetragen wurde und wir oben im Text in ROT zitierten, muss für die Geschäftsführung unserer Meinung nach Grund genug sein sie zu entlassen. Überschreitungen der höchstzulässigen täglichen Arbeitszeit gefährdet nicht nur das Fahrpersonal, sondern auch die Fahrgäste und den Individualverkehr. Zusätzlich stellt diese Aussage einen Verstoß gegen die Gewerbeordnung dar, da hier demnach eindeutig dazu aufgefordert wird, rechtswidrig zu arbeiten. Liegt es denn nicht im öffentlichen Interesse, wenn nachweisbar ist, dass sich ein städtisches Unternehmen einen Dreck darum kümmert, wenn Gesetze und Verordnungen missachtet werden? Liegt es nicht in der Verantwortung der Führungspersonen im Betrieb über den Betriebs-/Personalrat bis zum Bürgermeisteramt dafür zu sorgen, dass man die Rechtsvorgaben einhält? Statt ständig den Duck auf die Mitarbeiter im Fahrdienst zu erhöhen, sollte man sie schützen und Rechtswidrigkeiten von ihnen abwenden. 
Mehrere Kollegen des Unternehmens, die nicht im Personalrat involviert sind, haben uns darüber in Kenntnis gesetzt, was in der Abteilung ÖPNV bei den Stadtwerken in Bingen am Rhein rechtswidrig praktiziert wird. Man teilte uns u.a. mit, dass ein PR zur Sitzung ging und danach noch einen Dienst fuhr, was uns zu der Stornierung der Seminare bewegte. Offensichtlich ist der PR mit der Materie Fahrpersonalrecht völlig überfordert. Offensichtlich hat man bereits mit Kündigung gedroht, falls man nicht bereit ist, auch einen Dienst am freien Tag zu übernehmen. Zumindest wurd uns das so mitgeteilt. Hier sei korrekt dargestellt, dass es kein Direktionsrecht in der Freizeit gibt. Wer seinen turnusmäßigen Dienst erfüllt hat und in seine wohlverdienten freien Tage geht, ist unter normalen Umständen grundsätzlich nicht verpflichtet zusätzlich zu fahren. Schließlich müssen alle gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden. Abweichungen bedürfen z.B. einen Katastrophenfall, der dann aber mit dem PR abzuklären ist. Personalmangel wegen verfehlter Personalpolitik, also wenn die Katastrophe in der Geschäftsführung und dem PR zu finden ist, ist hier kein Grund zur Anordnung von Arbeit an freien Tagen. Weder die Geschäftsleitung und der PR, noch die Fahrdienstleitung übernimmt die Verantwortung wenn etwas passieren sollte.
Aber am schlimmsten ist es doch zu bewerten, dass selbst die Gewerkschaft Ver.di keinerlei Anstalten macht, die Mitarbeiter/Innen im Fahrdienst zu unterstützen und zu beschützen.

Die geplanten Seminare am Samstag, 19.Oktober und am Sonntag, 20.Oktober 2024, finden NICHT statt !!! 

 

Unsere Hilfestellungen:

Ihr möchtet uns bei eurer Diskussionsrunde dabei haben?

Ihr braucht fachliche Unterstützung zur Durchsetzung eurer Forderungen?

Ihr braucht fachliche Erklärungen und fachliche Informationen?

Ihr braucht ein kleines Seminar vor Ort?


Wir nehmen keinen Lohn, sondern berechnen eine Pauschale als Aufwandsentschädigung, die die An- und Abreise, die Unterkunft, Verpflegung und Material für die Inforunde beinhaltet. Das ist für interessierte Busfahrer*innen problemlos zu bezahlen, denn unser Lohn ist es, wenn Ihr gute Arbeit im BR leistet.

 

Stadtbusfahrer@t-online.de 


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